Pulsierende Magnetfeldtherapie

Was ist pulsierende Magnetfeldtherapie?

 

Pulsierende Magnetfeldtherapie ist eine besondere Form der physikalischen Therapie und völlig schmerzlos.

 

Durch Verabreichung rhythmischer magnetischer Impulse werden elektrische Impulse ausgelöst,  welche über das Magnetfeld eine besondere Eindringtiefe erhalten – bis ins Knochengewebe bzw. in alle  einzelnen Zellen.  Vermutlich wird dadurch der Zellstoffwechsels und damit auch die Sauerstoffanreicherung besser angeregt als über andere physikalische Methoden.

 

BFD Kontrollen bestätigen günstige Effekte im Bindegewebe bei chronisch degenerativen Erkrankungen mit allgemeinem Energiedefizit, wo sich mit dieser Methode niedrige Messwerte oft besser heben lassen als z.B. über Akupunktur.

 

Indikationen für pulsierende Magnetfeldtherapie:

Pulsierende Magnetfeldtherapie empfiehlt sich versuchsweise als Zusatztherapie bei:

  • chronischen degenerativen Erkrankungen des Knochens (Osteoporose),
  • bei chronischen Beschwerden im Bewegungsapparat (Spondylarthrose, Bandscheibenbeschwerden, Muskel und Sehnenschmerzen),
  • bei degenerativen Prozessen im Nervensystem und Gefäßsystems
  • bei Hautkrankheiten mit schlechter Wundheilung (Geschwüre).

Über das Steuergerät in meiner Praxis können magnetische Feldstärken zwischen 0,5 bis 10 mT, Impulsfrequenzen zwischen 1 und 25 Hz sowie eine Behandlungsdauer zwischen 10 und 60 Minuten ausgewählt werden. Die Spule erlaubt (im Gegensatz zu bereits bekannten "Magnetmatten") eine genauere Lokalisierung und individuelle Dosierung der Reizstärke - je nach Verträglichkeit.

 

Aus praktischen organisatorischen Gründen wähle ich meist Behandlungszeiten von etwa 20 Minuten 2-3x wöchentlich aus, wobei nach frühestens 5, spätestens 10 Behandlungen eine merkbare Besserung eingetreten sein sollte.

 

Bei bestehender Entzündungsbereitschaft und nach künstlichem Gelenksersatz sollte besonders anfänglich nur niedrig dosiert werden um lokale Übererwärmung zu vermeiden.

 

Kontraindiziert ist Magnetfeldtherapie bei Trägern von Herzschrittmachern oder anderen medizinischen elektronischen Steuerungsgeräten, bei bekannten Granatsplittern im Gewebe und in der Schwangerschaft (wegen Mangels an Erfahrungen, wie embryonales Gewebe auf derartige elektromagnetische Stimulierung reagieren könnte).

 

Wegen bislang nur unzureichender Studiendaten ist eine Kostenrückerstattung für Magnetfeldtherapie über die Sozialversicherung und ihre Krankenversicherungsträger derzeit nicht möglich.